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TASSO deckt auf: Hessisches „Hundegate“: 
Innenministerium verschweigt Hunderte von getöteten Hunden
Wie viele Hunde wurden seit Einführung der Hundeverordnung in Hessen wirklich getötet?

 

Seit 16 Jahren existiert in Hessen eine Hundeverordnung. Diese basiert auf einer Rasseliste, die bestimmte Hunderassen wie zum Beispiel Pitbull Terrier und American Staffordshire Terrier als gefährlich einstuft. Diese Liste ist jedoch bei Experten stark umstritten, da sie nicht zur Verbesserung der Sicherheit beigetragen hat. „Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass sich die Gefährlichkeit eines Hundes nicht anhand seiner Rassezugehörigkeit festlegen lässt“, kritisiert Mike Ruckelshaus, Leiter Tierschutz Inland bei der Tierschutzorganisation TASSO e.V.

Nach Angaben des Hessischen Innenministeriums wurden in den Jahren 2003 bis 2015 in Hessen 69 Listenhunde getötet. Von 2000 bis 2002 sei keine statistische Erfassung der getöteten Hunde erfolgt. Dies geht aus einer Antwort auf eine Landtagsanfrage der Abgeordneten Barbara Cárdenas (DIE LINKE) hervor. TASSO  liegen jedoch Unterlagen vor, die belegen, dass die Zahlen der getöteten Hunde in den Jahren 2000 bis 2002 doch vom Innenministerium erfasst wurden.

„Gerade in diesem Zeitraum wurden die meisten Hunde in Hessen getötet, nämlich mehrere hundert Hunde“, sagt Mike Ruckelshaus. „TASSO liegen zahlreiche Dokumente wie Vermerke, Schreiben an die Landtagsfraktionen, Hundejahresstatistiken und Meldebögen über bestandene bzw. nicht bestandene Wesenstests des Innenministeriums aus den Jahren 2000 bis 2002 vor, die beweisen, dass die Antwort des Ministeriums bezüglich der Nichterfassung unzutreffend ist“, so Mike Ruckelshaus. „Wenn also das Innenministerium jetzt behauptet, es gäbe keine statistischen Erfassungen getöteter Hunde aus den Jahren 2000 bis 2002, so legt dies den Verdacht nahe, dass wichtige Unterlagen „verschwunden“ sind, oder dass das Innenministerium bewusst hunderte von getöteten Hunden unterschlagen will. Daher fordern wir das Innenministerium auf, die tatsächlichen Zahlen der aufgrund der Hundeverordnung getöteten Hunde seit 15. Juli 2000 bis heute offenzulegen.“

In diesem Zusammenhang weist TASSO ebenfalls darauf hin, dass die hessischen Hundeverordnungen, die auf einer Rasseliste basieren, keinen Beitrag zu einer effektiven Gefahrenabwehr geleistet haben. Dies belegen die Beißstatistiken des Innenministeriums, in denen die gelisteten Hunderassen nur in geringem Umfang auftauchen", kritisiert Mike Ruckelshaus. Daher nimmt TASSO den aktuellen Vorgang zum Anlass, um erneut die Abschaffung der unsäglichen Rasseliste zu fordern, wie dies bereits in Niedersachsen und Schleswig-Holstein erfolgt ist.

Aktuell
Konfrontiert mit unseren Recherchen und einem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 23.9.2016, der dem Innenministerium Trickserei bei der Tötungsstatistik vorwirft und von 500 getöteten Hunden spricht, hat das Ministerium noch am selben Tag Stellung genommen und behauptet, es sei in der Landtagsanfrage nur nach der Tötung von Listenhunden gefragt worden und nicht nach der Tötung aller Hunde. Dies entspricht jedoch nicht der Wahrheit. So lautete die genaue Fragestellung in der Anfrage: „Wie viele Hunde sind seit Einführung der Rasseliste in Hessen aufgrund der Hundeverordnung getötet worden?“ 

Darüber hinaus hat das Innenministerium immer noch nicht offen gelegt, wie viele Hunde seit dem 15. Juli 2000 bis heute getötet wurden. TASSO wird an dieser Thematik weiter dranbleiben!


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Transponder und chippen: Die 8 größten Irrtümer

 

Um den Transponder, umgangssprachlich auch Mikrochip genannt, ranken sich immer noch viele Halbwahrheiten und Fehlinformationen. TASSO liefert die Fakten zu dem knapp 12 Millimeter großen Gegenstand, der unter Umständen das Leben Ihres Tieres retten und es schnell wieder zu Ihnen zurück bringen kann. 
 
Behauptung Nummer 1: Der Mikrochip strahlt
Das ist schon aus technischen Gründen nicht möglich. Der Transponder besteht aus einer Biopolymer- oder Glaskapsel, die eine Kupferspule und einen Mikrochip enthält. Die Kupferspule wird für Sekundenbruchteile durch harmlose Radiowellen aktiviert, wenn ein Lesegerät in die Nähe kommt, und wirkt als Antenne. Auf dem Mikrochip ist die individuelle Nummer des Transponders gespeichert. Eine Batterie, ein Akku oder eine andere eigene Energiequelle, wie zum Beispiel in einem Mobiltelefon, ist nicht vorhanden. Und ohne Energie kann keine dauerhafte Strahlung entsendet werden - der Transponder verhält sich also absolut passiv. 
 
Behauptung 2: Der Transponder wandert
Bald nach dem subkutanen (unter die Haut) Injizieren des Transponders beim Tierarzt an der linken Halsseite (das ist der internationale Standard) beginnt dieser mit dem umliegenden Gewebe zu verwachsen. Der Transponder ist aber mit einem Gewicht von deutlich unter 1 Gramm im Allgemeinen zu leicht, um sich durch die Schwerkraft vom Injektionsort wegbewegen, also "wandern" zu können. In seltenen Fällen kann dies zwar trotzdem einmal passieren, aber auch dann besteht keine Gefahr für das Tier. Denn aus anatomischen Gründen kann der Transponder die Gewebeschichten direkt unter der Haut nicht eigenständig verlassen. Keinesfalls wandert er beispielsweise in das Herz oder das Gehirn - es sei denn, er wäre dort direkt injiziert worden.

Behauptung Nummer 3: Das Einsetzen des Transponders ist schmerzhaft
Das fachkundige Injizieren des Transponders beim Tierarzt ist vergleichbar mit einer Impfung.

Behauptung Nummer 4: Der Mikrochip erzeugt Krebs
Nicht selten werden Tierhalter mit Berichten verunsichert, wonach der Chip Tumore hervorrufen soll. Belastbare Studien dazu fehlen allerdings bis heute. Allein bei TASSO sind über 6 Millionen Tiere registriert. Würde der Chip Krebs auslösen, würden wir das als eine der ersten erfahren. Wird der Chip sach- und fachgerecht implantiert, verursacht er keine Schäden. Bei unsachgerechter Injektion kann es dagegen in seltenen Fällen vorkommen, dass sich Entzündungen bilden, was aber dann nicht ursächlich am Transponder liegt.

Behauptung Nummer 5: Der Mikrochip kann Blutgefäße und Organe verletzen
Wahr ist, dass der Chip so flach unter die Haut in das Gewebe injiziert wird, dass keine Nerven, Organe oder Gefäße verletzt werden können. Der Chip verwächst mit dem Gewebe.


Behauptung 6: Auf dem Transponder ist die Adresse des Halters gespeichert
Der Transponder zeigt beim Ablesen eine 15-stellige Nummer. Die ersten drei Ziffern geben den Ländercode nach ISO-Standard wieder. So steht 276 für Deutschland, 040 für Österreich, 756 für die Schweiz, 056 für Belgien, 528 für die Niederlande, 250 für Frankreich, 380 für Italien, 724 für Spanien und 826 für England. Anhand dieser Nummer kann man erkennen, wo der Chip hergestellt wurde. Dann folgt eine Null, die darauf folgenden nächsten drei Ziffern sind der Herstellercode, und schließlich kommen die übrigen acht Stellen. Weitere Daten sind bei den derzeit verwendeten sogenannten "read-only" Transpondern nicht vorhanden, und das ergibt sich aus einem ganz praktischen Grund: Der Transponder wird vom Hersteller zu Tausenden produziert und an die Tierärzte verkauft. Bei der Herstellung ist daher völlig offen, welcher Transponder überhaupt zu welchem Tierarzt kommt, und erst Recht ist nicht zu wissen, welchen Transponder aus seinem Vorrat der Tierarzt dann in welches Tier injiziert. Irgendwelche weiteren Daten außer der Identifikationsnummer könnten also - wenn überhaupt - bestenfalls vom Tierarzt auf den Transponder gebracht werden, wenn dieser weiß, welches Tier den Chip erhält. Wie sollte das in Gegenwart des Tierbesitzers ohne dessen Kenntnis möglich sein, und warum sollte es jemand tun? Noch bedeutsamer aber ist, dass der theoretisch noch auf dem Mikrochip vorhandene Speicherplatz ohnehin bei der Produktion irreversibel zerstört wird, um eben dies zu verhindern.

Behauptung Nummer 7: Mit dem Transponder kann das Tier geortet werden
Das wird in der Tat sogar von einigen Menschen gewünscht. Wahr ist aber, dass der Transponder wie schon besprochen keine eigene Energiequelle hat und selbst aktiv keine Strahlung abgibt, und ohne eine solche ist eine Ortung nicht möglich.

Behauptung Nummer 8: Der Transponder muss nach einigen Jahren ausgetauscht werden
Der Chip bleibt ein Leben lang im Tier und behindert es in keinster Weise. Ein Austausch ist nicht nötig, da der Chip keine Batterie enthält, sich nicht abnützt und auch bei Verletzungen des Tieres nicht zerstört wird.

 

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Dank Registrierung bei TASSO e.V.:
Kater Mini nach sieben Jahren wieder zu Hause

 

Sage und schreibe sieben Jahre lang war Kater Mini im westlichen Münsterland allein unterwegs. Jetzt haben ihn seine Besitzer wieder – dank Registrierung bei TASSO e.V. Die Tierschutzorganisation betreibt Europas größtes Haustierzentralregister und vermittelt entlaufene Hunde und Katzen anhand von Tätowierungen oder Chip-Nummern zurück.

Brigitta und Jürgen Kolbe hatten das Katzenbaby im Mai 2000 in einem Holzstapel auf ihrem Grundstück entdeckt. „Damals wohnten wir noch in Gladbeck bei Essen“, erzählt Jürgen Kolbe. „Mini war das kleinste und hässlichste Kätzchen, deshalb nahmen wir es auf. Wir ließen es kastrieren und bei TASSO registrieren.“ Sechs Jahre später verlegten die Kolbes ihren Wohnsitz nach Ramsdorf, etwa 50 Kilometer westlich von Münster. „Mini war immer schon sehr neugierig und gar nicht scheu“, so Brigitta Kolbe. „Der Kater nutzte ein geöffnetes Dachfenster und kletterte in den Garten, blieb dann bis zum Abend verschwunden.“ Einige Tage später entlud sich ein gewaltiges Gewitter über Ramsdorf, erinnert sich Jürgen Kolbe. Mini war gerade wieder draußen unterwegs. „Blitze und Donner müssen ihn ziemlich erschreckt haben, und da er sich noch nicht so gut in der Gegend auskannte, hat er sich bestimmt verlaufen“, meint der 69-Jährige. Die Kolbes warteten auf Minis Rückkehr. Ohne Erfolg. „Wir haben schließlich TASSO über den Verlust informiert“, erzählt Brigitta Kolbe. Seitdem sind sieben Jahre vergangen.

Ende Juli 2013 dann der Anruf von einem Tierheim in Coesfeld. Man habe ihre Katze gefunden, die Tätowierung im Ohr sei eindeutig zu entziffern gewesen, ein Anruf bei TASSO habe dann die Kontaktaufnahme ermöglicht. Sie hätten gar keine Katze, so Jürgen Kolbes erste Reaktion am Telefon: „An Mini habe ich nach so langer Zeit gar nicht mehr gedacht.“ Im Tierheim dann das große Wiedererkennen. „Der gut genährte aber etwas verwahrlost aussehende Kater war tatsächlich unser Mini.“ Wie sich herausstellte, hatte Mini die letzten Wochen im nur wenige Kilometer entfernt gelegenen Reken gelebt, war dort von einer Familie auf der Terrasse regelmäßig gefüttert worden. Bis die Tochter dann den Kater ins Tierheim nach Coesfeld brachte.

Derzeit wird Mini ärztlich behandelt, er hat eine verbrannte Zunge, nur noch wenige und mit Zahnstein behaftete Zähne. „Aber das bekommt unsere Tierärztin wieder hin“, versichert Jürgen Kolbe. Darauf hofft auch eine anderes Familienmitglied: Baron, der agile schwarze Gordon Setter. Er hatte sich schon damals mit Mini angefreundet, kann es nun kaum erwarten, dass der Kater seine „Krankenstube“ verlässt. „Baron und Mini haben auch nach so vielen Jahren der Trennung keine Berührungsängste“, freut sich Brigitta Kolbe. „Dank TASSO sind wir nun alle wieder vereint.“

 

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So vermeiden Sie einen Hitzschlag bei Ihrem Tier
Vorbeugende Maßnahmen und Erste-Hilfe-Tipps

 

Es reichen schon wenige Minuten ab 20 Grad Celsius in der Sonne, um Tiere im Sommer in eine lebensgefährliche Situation zu bringen. Ein Hitzschlag droht, wenn das Tier die Überwärmung des Körpers nicht mehr durch ausreichend Flüssigkeit kompensieren kann. Erste Anzeichen eines Hitzschlages sind Hecheln, Unruhe, eine weit herausgestreckte Zunge, Taumeln, Erschöpfung und Kreislaufbeschwerden, Schock, Bewusstlosigkeit und nicht selten als Folge der Tod. Dieser medizinische Notfall muss daher unbedingt in der tierärztlichen Praxis behandelt werden.

Tipps für den Notfall von Tierärztin Dr. Anette Fach:
Die wichtigste Maßnahme ist, das Tier zunächst in den Schatten zu bringen und vorsichtig mit lauwarmem Wasser zu kühlen. Beginnen Sie an den Pfoten über die Beine, das Hinterteil, über den Rücken bis zum Nacken, oder kühlen Sie mit feuchten Umschlägen. Das Wichtigste ist hierbei eine langsame Abkühlung. Keinesfalls darf das Tier mit kaltem Wasser übergossen werden! Danach muss zeitnah der Transport in einem gekühlten Auto zum Tierarzt erfolgen. Eine weitere Hitzebelastung sollte unbedingt vermieden werden. In der Tierarztpraxis sollte man sich sicherheitshalber anmelden, damit auch ein Tierarzt vor Ort und einsatzbereit ist, um das Tier entsprechend notfallmäßig behandeln zu können. Die Behandlung beim Arzt besteht aus kühlen Infusionen, Medikamenten und eventuell auch Sauerstoffzufuhr. Meist wird auch ein Antibiotikum als Nachbehandlung eingesetzt.

Auch Kaninchen und Meerschweinchen sind sehr hitzeanfällig, weiß Dr. Fach aus ihrer Praxis. Auch ohne Transportsituationen oder Aufenthalt in Fahrzeugen. Daher sollten die Außengehege und Käfige in der Wohnung bei diesen Tierarten immer größtenteils im Vollschatten stehen. Wasser sollte stets frisch zur freien Verfügung stehen. Im Sommer kann zusätzlich zum sonst vorhandenen Trinknapf eine weitere flache, standfeste Schale mit Wasser angeboten werden. Hier können die Tiere dann auch beispielsweise die Pfoten eintunken.
 
Bestellen Sie Informationsmaterial zu unserer Kampagne „Hund im Backofen“ unter www.tasso.net/Hund-im-Backofen, um möglichst viele Tierbesitzer auf die sommerlichen Gefahren aufmerksam zu machen.
 

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Nach dem qualvollen Tod des Zirkuselefanten Mädi: TASSO fordert Wildtierverbot im Zirkus

 

Im Juni ertrank die Elefantendame Mädi qualvoll in einem See in Estland, während der deutsche Schausteller René R. auf ihr herumturnte. Das Video von Mädis Tod hat unzählige Tierfreunde empört und betroffen gemacht. Mädi ist der achte Elefant, der innerhalb von 19 Monaten in einem deutschen Zirkusunternehmen gestorben ist und der dritte bei der Familie R. 

Dieser erneute Fall belegt eindeutig das Versagen von Politik und Behörden beim Schutz von Zirkustieren. Wildtiere wie Elefanten, Affen, Tiger oder Bären können unter den Bedingungen eines fahrenden Zirkusunternehmens nicht artgerecht gehalten werden. Sie leiden erheblich unter den artwidrigen Haltungsbedingungen, den ständigen Transporten und den tierschutzwidrigen Dressurmethoden. Einzig ein Verbot der Wildtierhaltung, wie es Tierschutzorganisationen, Bundesrat und Bundestierärztekammer seit Jahren fordern, kann das Leiden der Tiere beenden.

„Leider hat die Bundesregierung bislang ein Wildtierverbot in Zirkussen vehement verhindert, während in anderen EU-Mitgliedsstaaten wie Belgien, Bulgarien, Griechenland, Großbritannien, Österreich und Slowenien schon entsprechende gesetzliche Regelungen existieren“, kritisiert Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher von TASSO. „Auch das von der Regierungskoalition verabschiedete neue Tierschutzgesetz hat keinen Beitrag für einen besseren Schutz der Zirkustiere geleistet.“ 

Sagen Sie „Nein!" zu Wildtieren im Zirkus. Hier geht es zum Protest: www.tasso.net/Wildtiere-im-Zirkus

 

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Sonntags Radio hören
"TASSO - Tierisch engagiert": Experten-Tipps im Haustier-Radio

 

Unter dem Titel "TASSO - Tierisch engagiert" ist TASSO in diesem Sommer regelmäßig mit Experten-Tipps im Haustier-Radio vertreten. Dabei werden aktuelle Projekte und Kampagnen vom "Hund im Backofen" über Bündnis "Pro Katze" bis zur "Wühltischwelpenkampagne" ebenso vorgestellt wie Rückvermittlungsgeschichten und das Online-Tierheim "shelta". Philip McCreight, Leiter von TASSO, spricht über "TASSO von A-Z", Hundebesitzerin Andrea Thümmel zum Thema "Reisen mit dem Hund" und Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries zum Thema "Tier & Recht". Wer die ersten Sendungen verpasst hat, kann sie jederzeit auf www.tasso.net anhören.

Besuchen Sie uns auf www.haustierradio.de, lauschen Sie, und seien Sie gespannt. Immer sonntags von 19 - 20 Uhr.

 

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Tasso e.V.

 
Wenn Dackeldame Livvy nicht mit in den Urlaub darf...

...findet sie Mittel und Wege um doch mitfahren zu können! :-) Wir haben dieses Video auf YouTube gefunden und finden es so goldig, dass wir es Euch zeigen möchten.

https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=-Efkx-KYUJk

 

 

 

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Fremde Katzen füttern -
Gut gemeint ist nicht immer auch gut gemacht

 

Regelmäßig kommt es zu Streitigkeiten zwischen Katzenhaltern und Nachbarn, die es gut meinen und fremde Besitzer-Katzen füttern. Nicht immer kommt diese wohlmeinende Geste beim Tierhalter gut an, weil die Katze vielleicht Spezial- oder Diätfutter benötigt.

Dass Katzen gefüttert oder sogar angelockt werden, ist nicht selten und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Zwar ist es nicht grundsätzlich verboten, fremde Katzen zu füttern, der Katzenhalter könnte aber notfalls gerichtlich durchsetzen, dass die Fütterung zu unterlassen ist. Diese Maßnahme kann sogar mit einem Ordnungsgeld verbunden werden. TASSO-Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries rät Haltern, zunächst in einem netten Gespräch Katzenfreunde zu bitten, das Füttern der Katze zu unterlassen und die Gründe hierfür zu nennen, um diese Bitte nachvollziehbar zu machen. Menschen, die meinen, fremden Tieren mit der Fütterung etwas Gutes zu tun, sollten sich über die Bitten der Halter nicht hinwegsetzen und diese respektieren.
 
Die Fütterung im Garten ist zwar erlaubt, dennoch können Behörden oder Vermieter dies untersagen, wenn durch das Futter zum Beispiel Mäuse und Ratten angelockt werden, da von diesen Tiere eine Gesundheitsgefahr ausgeht.
 

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Presse-Mitteilung

 

Mit dem Hund in den Urlaub: Darauf sollten Sie achten

 

Wer mit seinem Hund verreisen will, sollte dessen Wohlergehen während der Fahrt und am Urlaubsort ganz besonders im Auge haben. Die Tierschutzorganisation TASSO e.V. gibt Tipps für eine unbeschwerte Reise:

„Ganz wichtig ist die Registrierung des Hundes in unserer Datenbank“, betont Philip McCreight von TASSO. Sollte das Tier während der Autofahrt oder am Urlaubsort weglaufen, lässt es sich über die registrierten Angaben schneller wiederfinden und exakt dem Besitzer zuordnen.
 
Damit es erst gar nicht erst zum Ausbüxen kommt, empfiehlt der Tierschutzexperte, den Hund nicht nur bei Pausen während der An- und Abreise, sondern auch während der ersten Tage am Urlaubsort stets angeleint laufen zu lassen: „Die unbekannte Umgebung macht manche Tiere so nervös, dass sie die Kommandos ihres Besitzers überhören und aufgeschreckt die Flucht ergreifen.“ Dies würde nicht nur dem Hund und seiner Familie den Urlaubsspaß verderben, in der Nähe stark befahrener Straßen oder der Autobahn könne dies auch ganz schlimme Folgen haben, meint McCreight.
 
Verantwortungsbewusste Hundebesitzer packen zum Reiseproviant für Kinder und Erwachsene natürlich auch Wasser für den Hund und den passenden Napf. Mit dem Fressen sollte man allerdings vorsichtig umgehen. McCreight: „Dauert die Autofahrt mehrere Stunden, kann dem Hund bei vollem Magen übel werden. Am besten ist es, man füttert ihn vier bis sechs Stunden vor Reiseantritt und dann erst wieder am Urlaubsort. Hunde können diese Hungerkur problemlos ertragen.“
 
Bei Reisen in Länder der EU zwingend vorgeschrieben ist der EU-Heimtierausweis mit aktuellen Impfdaten, sagt McCreight. Für Tiere, die nach dem 3. Juli 2011 geboren wurden, sei zudem die Kennzeichnung mit einem Transponder notwendig („Chippflicht“). Eine Tätowierung werde bei einer möglichen Kontrolle nicht mehr akzeptiert. „Der Pass enthält neben Angaben zum Halter auch Adresse, Name, Art und Geschlecht des Tieres einschließlich Geburtsdatum, Fellkleid und Daten zu Impfungen.“ Angegeben seien außerdem die Transponder- beziehungsweise Tätowiernummer.
 
Auf was man sonst noch beim Urlaub mit dem Hund achten sollte, verrät die Checkliste von TASSO:
 
Vor der Reise:
 
Fahrten und Urlaubsort mit dem Tierarzt besprechen
Länderspezifische Vorschriften für bestimmte Hunderassen überprüfen
Vorrat an wichtigen Medikamente anlegen
Gültigkeit der allgemeinen und länderspezifischen Schutzimpfungen überprüfen und ggf. nachholen
Bei Auslandsreisen die Einreisebestimmungen abklären (Botschaft)
Wenn notwendig, nur hier erhältliches Futter kaufen
Abklären, ob in der gebuchten Unterkunft Hunde überhaupt erlaubt sind
 
Fürs Gepäck:
 
EU-Heimtierausweis
Nummer und Kontaktdaten der eigenen Haftpflichtversicherung und eines Tierarztes im Urlaubsort
Transportkorb, Maulkorb (ist in einigen Ländern vorgeschrieben), Leine, Körbchen oder Decke
Frisches Trinkwasser in der Flasche, Wassernapf
Plastiktüten und Schaufel
Futter, Leckereien, Dosenöffner
Bürste, Kamm, Handtuch, Spielzeug
 
Für die Reiseapotheke:
 
Medikamente, die der Hund ständig einnehmen muss
Mittel gegen Reisekrankheit und Beruhigungsmittel
Mittel gegen Durchfall
Wundspray/Desinfektionsmittel
Augen- und Ohrentropfen
Tücher zum Reinigen von Augen und Pfoten
Zeckenzange
Verbandmaterial

 

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Tasso

 

Aktion „Hund im Backofen“
Einmal kann schon zu viel sein: Noch immer sterben Hunde qualvoll im Auto 

 

Seit einigen Tagen zeigt die tägliche Wetterkarte über fast ganz Deutschland tiefrote Gebiete und Temperaturen um die 30 Grad Celsius. Nicht für jeden sind diese hochsommerlichen Temperaturen ein reines Vergnügen.

Wie jedes Jahr gilt daher ganz besonders bei steigenden Temperaturen unsere Warnung: Bitte lassen Sie Ihren Hund – und natürlich auch Ihr Kind - tagsüber nicht im Auto zurück! Weder ein leicht geöffnetes Fenster noch Schatten bieten die nötige Sicherheit für einen im Auto eingesperrten, wehrlosen Vierbeiner. Für alle, die den Selbsttest nicht eigens wagen wollen, sei unser Video zu diesem Thema empfohlen. Bitte informieren Sie andere Hundehalter über die sommerlichen Gefahren, und bestellen Sie Karten und Poster zum Thema.

Mehr zur Aktion "Hund im Backofen", das Video und Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: www.tasso.net/Hund-im-Backofen

 

 

 

Zugunsten notleidender Tierheime in den Hochwassergebieten hat TASSO die Aktion "Trockene Pfoten" gestartet. Unter www.tasso.net/trockene-pfoten können sich betroffene Tierheime mit ihren Kontakt- und Kontodaten als Spendenempfänger eintragen. Damit haben Tierfreunde, die unsere Webseite besuchen die Möglichkeit, Spenden direkt an die aufgelisteten Tierheime zu überweisen. Die Spenden kommen auf diese Weise schnell und ohne bürokratischen Aufwand zu 100% bei den jeweiligen Tierheimen an.

Zusätzlich wird die Aktion "Trockene Pfoten" über die Presse, den TASSO-Newsletter mit mehreren hunderttausend Empfängern und die TASSO- Facebook-Seite verbreitet.

Darüber hinaus unterstützt TASSO selbst die auf der Webseite eingetragenen Tierheime mit dem Erlös aus der großen Fotoaktion "Sommer 2013", die am 20. Juni startet. Bei diesem Wettbewerb können fotobegeisterte Tierfreunde ihre Lieblingsbilder einsenden, TASSO überweist für jedes eingesandte Foto einen Euro an die Tierheime.

In der Hoffnung, dass die Aktion „Trockene Pfoten“ ein Erfolg für die hochwassergeschädigten Tierheime wird und alle vierbeinigen Bewohner in Kürze wieder ihre Quartiere beziehen können, verbleibe ich

mit tierschützerischen Grüßen

Philip McCreight
(Leiter TASSO)

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